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Baukommission

Wann?

Sitzungen: 28. September 2010 - 9. November 2010 - 14. Dezember 2010

Abgabefrist der Projekte: zwei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin (jeweils Dienstag) bis 12.30 Uhr - Es werden nur noch Projekte angenommen, di auf Grund der beiliegenden "Datei herunterladen: WordCheckliste" die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt!

Was brauche ich?

  • Baugesuch, versehen mit einer Stempelmarke zu € 14,62 und vom Antragsteller, von eventuellen Miteigentümern und vom Techniker unterschrieben. (Formular am Ende der Seite)
  • Anlage zum Gesuch. (Formular am Ende der Seite)
  • Technischer Bericht (in 3facher Ausfertigung).
  • Mappenauszug, mit Kennzeichnung des betroffenen Gebäudes bzw. der betroffenen Fläche.
  • Kotierter Lageplan (in 3facher Ausfertigung) im Maßstab 1:500: Er muss das betroffene Gebäude (Bestand/Projekt), das Eigentum sowie die anliegenden Nachbargrundstücke mit Gebäuden und Straßen in angemessener Entfernung umfassen; außerdem müssen die Gestaltung der nicht verbauten Zonen, die Grund- und Gebäudeabstände, die Autoabstellplätze, die Ein- und Zugänge, die fixen Bezugskoten und die Lage und Art der Entsorgung von Weiß- und Schmutzwasser ersichtlich gemacht werden.
  • Eigentümerverzeichnis der betroffenen Parzellen und der Nachbarparzellen.
  • Erhebung des Ist-Zustandes (in 3facher Ausfertigung): Grundrisse-Schnitte-Ansichten im Maßstab 1:100; Sie muss vom Techniker, der die Erhebung durchgeführt hat, beeidigt werden. In der Bestandsaufnahme müssen die bereits vorhandenen Parkplätze eingezeichnet werden.
  • Grundrisse (in 3facher Ausfertigung) im Maßstab 1:100: die Zweckbestimmung und die Nettofläche der einzelnen Räumlichkeiten, sowie die Fläche der Fenster müssen angegeben werden.
  • Schnitte (in 3facher Ausfertigung) im Maßstab 1:100: die Bezugsquote, die Höhen der einzelnen Stockwerke vom Boden zur Decke und der Nutzhöhe der Räume sowie die Gesamthöhe des Bauwerkes und die Maße in die Umrisszeichnung des Gebäudes, müssen angegeben werden; ein Schnitt muss das Stiegenhaus betreffen.
  • Ansichten (in 3facher Ausfertigung) im Maßstab 1:100, mit Angabe des bestehenden/geplanten Geländeverlaufs und der Höhenkoten; falls angebaut wird, ist auch das Nachbargebäude darzustellen.
  • Urbanistische Angaben (in 3facher Ausfertigung): es sind zeichnerisch und analytisch alle als notwendig erachteten urbanistischen Eckwerte nachvollziehbar nachzuweisen, wie die Kubaturberechnung, die Berechnung der überbauten Fläche, die mittlere Höhe, die maximale Höhe, der Nachweis der Parkplätze und dergleichen.
  • Unterschrift des Antragstellers, der eventuellen Miteigentümer und des Technikers: auf allen Projektunterlagen.
  • Fotodokumentation des Bestandes.
  • Modell ab 2.000 neuer urbanistischer Kubatur.
  • Angabe der Kapazität und der Art der Heizungsanlage.
  • Angabe der Kapazität der Elektroanlage.
  • Brandschutz: Falls es sich um kontrollpflichtige Tätigkeiten handelt, ist eine Machbarkeitsstudie vorzulegen.
  • Unterlagen über die Beseitigung der architektonischen Hindernisse, gemäß L.G. vom 21. Mai 2002, Nr. 7 und nachfolgende Änderungen.
  • KlimaHaus: Erklärung über die Kategorie des Jahresheizwärmebedarfes.
  • Bei qualitativen bzw. quantitativen Erweiterungen von gastgewerblichen Betrieben: Vorlage des ausgefüllten Vordrucks zur Erhebung der baulichen Merkmale. (Formular am Ende der Seite)

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