Italiano |Ladin |Kontakt |Cookies |Feedback |Erklärung zur Barrierefreiheit |Datenschutz |Home
Sie befinden sich hier:
Home > Gemeinde > Verwaltung > Gemeindesekretär > Verordnung - Festlegung der qualitativen und quantitativen Kriterien für die Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden
25.09.2012
223586978_1[26648].pdf (68 KB) - .PDF
BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Registrierungsanleitung