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Mit dem Landesgesetz vom 23. April 2014, Nr. 3 hat die Autonome Provinz Bozen die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt.Gesehen, dass mit L.G. Nr. 3 vom 20.04.2022 einige Bestimmungen zum L.G. Nr. 3/2014 abgeändert worden sind.Nach Einsichtnahme in den den Beschluss der Landesregierung Nr. 692 vom 27.09.2022 wurde mit Ratsbeschluss Nr. 21 vom 30.12.2022 die Verordnung derGemeindeimmobiliensteuer wie folgt ab dem 01.01.2026 geändert.
Verordnung Gemeindeimmobiliensteuer 2026
GIS Tabelle 2026
GIS Formular Erklärung
Ersatzerklärung des Notorietätsaktes GIS
01.01.2026
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