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Teilungsplan

Teilungspläne müssen von einem Techniker für Grundstücksteilungen (Bestandsänderungen, Neubildungen und Löschungen von Parzellen, Grenzverschiebungen u.ä.) ausarbeitet werden.

Der erstellte Plan muss vom Bürgermeister oder von einer ermächtigten Person vidimiert werden. Erst nachdem die Gemeinde eine Kopie des Teilungsplanes beglaubigt hat, kann der Teilungsplan dem Katasteramt für die Genehmigung vorgelegt werden.

Was brauche ich?

  • 1 Original (welches dann dem Katasteramt vorzulegen ist)
  • 1 Kopie

 

Zuständig