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ICI Befreiung für landwirtschaftlicher Gebäude

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Mit der Umwandlung des Gesetzesdekretes Nr.  70/2011 wurde im Juli 2011 die Möglichkeit geschaffen, landwirtschaftlichen Gebäude in der Kategorie D/10 und A/6 neu einstufen zu lassen. Die Durchführungsverordnung wurde am 21. September nun auf staatlicher Ebene im Amtsblatt veröffentlicht.

Das bedeutet, dass sämtliche im Gebäudekataster in den Kategorien A/2, A/3, A/7, C/2, C/6 usw. eingetragenen landwirtschaftlichen Gebäude in die Katasterkategorien A/6, Klasse R, (landwirtschaftliches Wohngebäude) oder D/10 (Gebäude für die landwirtschaftliche Produktion) umgestuft werden müssen, um weiter ICI befreit zu bleiben.

Die Umschreibungsanträge müssen innerhalb 30. September 2011 am Kataster abgegeben werden.

27.09.2011