Das Meldeamt erfasst alle ansässigen Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort in der Gemeinde haben, sowie jene Personen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben (AIRE ).
Meldeamtliche Erklärungen können an die im Bereich "Kontakt" angeführten Adressen übermittelt werden.
Wohnsitz - Register der ansässigen Bevölkerung (A.P.R.)
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Wohnsitz - Register der Auslandsitaliener (AIRE)
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Wohnsitz - Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger)
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Europäische Union – Aufenthaltsrecht für EU-Bürger
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Bescheinigungen
Das Meldeamt stellt dem Bürger verschiedene Bescheinigungen aus, welche normalerweise der Stempelsteuer unterliegen.
Stempelfrei sind hingegen Bescheinigungen für Rentenansuchen, Ansuchen um Studienstipendien oder Befreiung von den Studiengebühren, Einschreibungen in Kindergärten, Schulen und Oberschulen, Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, Anträge um Steuerrückerstattungen, Familienzulagen, Tätigkeit der gemeinnützigen Vereine usw.
Im Umgang mit öffentlichen Verwaltungen und Betreibern von öffentlichen Diensten können die Bürger eine Erklärung als Ersatz einer Bescheinigung (Selbsterklärung) abgeben, welche keiner Stempelsteuer unterworfen ist.
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