Sie befinden sich hier:

Innenarbeiten

Für interne Umbauarbeiten ist keine Baukonzession erforderlich, wenn:

  • diese nicht in Widerspruch zu geltenden Bestimmungen stehen;
  • die äußere Form, die Bauart, die Fassaden, die Zweckbestimmung sich nicht ändern oder die Nutzflächen und die Anzahl der Liegenschaftseinheiten sich nicht vergrößern;
  • die Statik des Gebäudes nicht gefährdet wird.

Was brauche ich?

  • Meldung laut Artikel 98 des L.R.O.G. Nr. 13/97 (siehe unten angeführtes Formular), welche von einem befähigten Fachmann bestätigt werden muss;
  • Bericht und Grundriss (Vergleichstafel) in 3facher Ausfertigung;
  • Datei herunterladen: PDFAstat/RE2 Statistikformular.

 

Zuständig