Für interne Umbauarbeiten ist keine Baukonzession erforderlich, wenn:
- diese nicht in Widerspruch zu geltenden Bestimmungen stehen;
- die äußere Form, die Bauart, die Fassaden, die Zweckbestimmung sich nicht ändern oder die Nutzflächen und die Anzahl der Liegenschaftseinheiten sich nicht vergrößern;
- die Statik des Gebäudes nicht gefährdet wird.
Was brauche ich?
- Meldung laut Artikel 98 des L.R.O.G. Nr. 13/97 (siehe unten angeführtes Formular), welche von einem befähigten Fachmann bestätigt werden muss;
- Bericht und Grundriss (Vergleichstafel) in 3facher Ausfertigung;
- Astat/RE2 Statistikformular.