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Baukonzession

Neubauten, Umgestaltungen oder Erweiterungen bereits bestehender Gebäude, bzw. jede Tätigkeit, die eine Umgestaltung des Gemeindegebietes mit sich bringt, unterliegen einer Konzession durch den Bürgermeister.

Vor Erteilung bzw. Verweigerung der Baukonzession muss der Bürgermeister das Gutachten der Baukommission einholen.

Die Baukonzession kann nur an den Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer oder an eine andere berechtigte Person erteilt werden. Sie wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.

Die Liste der erteilten Baukonzessionen wird monatlich veröffentlicht.

Der Baubeginn der Arbeiten muss innerhalb von einem Jahr ab Erteilung der Baukonzession erfolgen; das Datum des Baubeginns, der Bauleiter und die Baufirma (mit dessen Einheitserklärung "D.U.R.C.") müssen der Gemeinde mit eigenem Formular - Erklärung betreffend den Baubeginn (am Ende der Seite) mitgeteilt werden.

Die Beendigung der Bauarbeiten ist der Gemeinde mitzuteilen und der Bauherr muss den Erlass der Benützungsgenehmigung mit einem eigenen Formular - Ansuchen um Erlass der Benützungsgenehmigung (am Ende der Seite) bei der Gemeinde beantragen. Die Frist innerhalb welcher der Bau bewohnbar oder benutzbar sein muss, darf nicht mehr als drei Jahre ab Arbeitsbeginn betragen.

Was kostet es?

  • 1 Stempelmarke zu € 16,00 für die Baukonzession
  • Sekretariatsgebühren € 16,00
  • Einzahlung der Hälfte der Konzessionsgebühren (falls geschuldet) – Beträge unter € 1.000,00 sind in einmaliger Zahlung zu entrichten.
     

Zuständig

Formulare