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Konzessionsgebühr

Die Erteilung einer Baukonzession ist mit der Entrichtung einer Gebühr für Erschließungs- und Baukosten verbunden. Die Konzessionsgebühren werden auf die verwirklichte/umgebaute oberirdische und unterirdische Kubatur berechnet.

Der Erschließungsbeitrag beträgt 6% der Landesbaukosten (von der Landesregierung 2mal jährlich festgesetzte Baukosten pro ) und setzt sich aus primären Erschließungkosten und sekundären Erschließungskosten zusammen.

Die Höhe der Baukostenabgabe beträgt, je nach Bauvorhaben, 1%, 2% oder 15% der Landesbaukosten.

Befreiungen bzw. Reduzierungen der Konzessionsgebühren sind in einigen Fällen vorgesehen (siehe Art. 40, 66, 73, 75, 76, 77, 78, 124 und 127 des L.R.O.G. Nr. 13/97 und "Verordnung für die Festlegung und Einhebung des Erschließungsbeitrages und der Baukostenabgabe").

Die Zahlung der Konzessionsgebühren muss an das Schatzamt der Gemeinde (Südtiroler Sparkasse AG IBAN  IT 73 S 06045 11619 000000000960) erfolgen und wird wie folgt aufgeteilt:

  • 1/2 vor Erlass der Baukonzession
  • 1/2 vor Erlass der Benützungsgenehmigung.
    Beträge, deren Summe 1.000,00 € nicht überschreiten sind in einmaliger Zahlung vor Erteilung der Baukonzession zu entrichten.

 

Zuständig